OLG-Hamburg entscheidet zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen
Die Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen ist derzeit in aller Munde. Nun hat das OLG Hamburg entschieden, dass Wettbewerber Datenschutzverstöße unter bestimmten Voraussetzungen abmahnen können. Zuvor urteilte das Landgericht Bochum gegen eine Abmahnfähigkeit und kurz darauf kam das Landgericht Würzburg zu dem Entschluss, dass DSGVO-Verstöße abmahnfähig sein müssten. Eine befürchtete Abmahnwelle...Weiterlesen
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