Ihr Datenschutzrecht-Anwalt unterstützt Sie in allen Fragestellungen, die sich in Ihrer Unternehmenspraxis stellen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbares Recht in der Bundesrepublik Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedstaaten. Doch zur DSGVO kursieren weiterhin zahlreiche Irrtümer:
- “Die DSGVO gilt nur für die elektronische Verarbeitung personenebezogener Daten” oder
- “Kleine Unternehmen fallen nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO“
stellen dabei nur die Spitze des Eisbergs dar. Denn sowohl große Unternehmen als auch natürliche Personen, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verarbeiten in aller Regel zahlreiche personenbezogene Daten. Und dem Anwendungsbereich des neuen Datenschutzrechts können sie sich nicht ohne Weiteres entziehen. Ihr Anwalt für Datenschutzrecht hilft Ihnen dabei, die Fallstricke des neuen Datenschutzrechts rechtzeitig zu erkennen und zu umschiffen!
Fragestellungen in der Praxis
Im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzrecht stellen sich zahlreiche Fragestellungen für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter i.S.d. DSGVO:
- Wann sind Daten “personenbezogen”?
- Verarbeiten Sie überhaupt personenbezogene Daten?
- Welche Daten dürfen Sie erheben bzw. verarbeiten?
- Was dürfen Sie mit diesen erhobenen Daten tun und was nicht?
- Wann benötigen wir eine Einwilligung der Betroffenen und wann sollten Sie auf diese verzichten?
- Wie sollte das Verarbeitungsverzeichnis für Ihr Unternehmen ausgestaltet sein?
- Wie sollte die Datenschutzerklärung Ihren Internetauftritt aussehen?
- Welche Inhalte sollte Ihre Datenschutzrichtlinie haben?
- Welche Klauseln sollten Ihre Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) beinhalten?
- und so fort…
Verstöße können folgeträchtig sein
Die vorgenannten Fragen sind nicht nur akademischer Natur, denn Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht sind laut Auffassung erster deutscher Gerichte abmahnbar. Die latente Gefahr der Abmahnung besteht dabei nur parallel zum ebenfalls ernstzunehmenden Bußgeld-Risiko. Damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, beraten wir Sie in allen Fragen des Datenschutzrechts. Im Zuge dessen erarbeiten wir mit Ihnen Konzepte und Lösungsansätze, die Ihre Interessen sowie unternehmerischen Ziele bestmöglich wahren.
Unsere Beratung erstreckt sich über alle relevanten Abschnitte, von der Bestandsaufnahme über die Vertragsgestaltung und -prüfung bis hin zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
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