Datenschutz-Gutachten
vom Datenschutz Anwalt aus Hamburg
Ist Ihr Unternehmen fit für die EU-DSGVO? Schützen Sie sich vor Bußgeldern und Abmahnungen.
Wählen Sie das passende Paket für Ihren Bedarf.
DSGVO Quick-Check
- Fragebogen
Im ersten Schritt füllen Sie unseren Fragebogen aus. Dieser Vorgang dauert in aller Regel nicht länger als 30 Minuten. - Prüfung
Auf Grundlage Ihrer Angaben prüfen wir Ihr Unternehmen und ggf. Ihren Internetauftritt im Hinblick auf den datenschutzrechtlichen Stand. - Stellungnahme
Wir übersenden Ihnen eine datenschutzrechtliche Stellungnahme (Soll-Ist-Vergleich).
Individuelle Rechtsberatung
- Vertragsgestaltung
Sie benötigen eine auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmte Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Unterstützung bei Soft- und Hardwareverträgen oder Shop-AGB? Wir entwickeln für Sie eine praxistaugliche wie rechtssichere Lösung. - Gutachten
Wir bieten Ihnen rechtliche Gutachten in Bezug auf individuelle Fallgestaltungen an, unterstützen Sie darüber hinaus allerdings auch bei der Erstellung von Entscheidungsvorlagen.
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Umsetzung der
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Spätestens seit dem 25. Mai 2018 empfiehlt es sich dringend, die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen und sinnvoll in die eigenen Prozesse zu integrieren. Als Ihr Datenschutz-Anwalt unterstütze ich Sie bei der strukturierten und zielsicheren Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Wir übernehmen Ihren fachlichen Input nicht unkritisch: Unsere Stärke besteht in der Kombination aus technischem Know-how, rechtlicher Expertise und langjähriger Erfahrung. Wir beraten Sie aus Leidenschaft!
Wofür wir außerdem stehen
Wir haben ein ♥ für Informationstechnologien!
Datenschutz mit Augenmaß
Unser Ansatz: So ausführlich wie nötig, so knapp wie möglich. Zwar lassen sich Einzelfälle nur bedingt verallgemeinern, aber gewisse wiederkehrende Muster existieren auch in der datenschutzrechtlichen Praxis. Unser Wissen um auftretende Besonderheiten und Fallstricke fließt daher stets in unsere Rechtsberatung ein, steht ihr dabei jedoch nicht im Weg. Das folgende Grundverständnis stellt sicher, dass Sie eine an Ihren Interessen ausgerichtete Rechtsberatung erhalten:
- Sie und Ihr Unternehmen stehen im Mittelpunkt.
- Regelmäßiger Blick über den Tellerrand.
- Leidenschaft für IT-Themen.
- Praxisnähe.
Schreiben Sie uns
Häufig gestellte Fragen (FAQ) an den Datenschutz-Anwalt
Das Verarbeitungsverzeichnis – früher Verfahrensverzeichnis genannt – dokumentiert personenbezogene Daten, die in dem verantwortlichen Unternehmen verarbeitet werden und die Mittel des Schutzes dieser Daten.
Gemäß Artikel 30 Absatz 2 EU-DSGVO müssen auch Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls ihre Vertreter ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung führen.
Seit dem 25. Mai 2018 wird das BDSG (alt) durch die EU-DSGVO und das BDSG (neu) ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt müssen interne wie externe Verarbeitungsverzeichnisse zu einem Verzeichnis zusammengefasst werden und der Aufsichtsbehörde ggf. zur Verfügung gestellt werden (vgl. Art. 30 Abs. 4 EU-DSGVO).
Ein “öffentliches Verfahrensverzeichnis”, das Interessierten eine Übersicht zu den Verarbeitungsverfahren im Hinblick auf personenbezogene Daten gibt, ist in der EU-DSGVO nicht mehr angelegt.
Technische und organisatorische Maßnahmen – “TOM” ggenannt – dokumentieren die Sicherheit verarbeiteter personenbezogener Daten. Je mehr Daten verarbeitet werden und je sensibler diese sind, desto eingehender müssen Sie diese schützen.
- Technische Maßnahmen:
Maßnahmen, die sich physisch umsetzen lassen, wie passwortgeschützte Benutzerkonten, Videoüberwachungen, Installieren von Alarmanlagen, Sicherheitsschlösser und - Organisatorische Maßnahmen:
Diese richten sich nach den Rahmenbedingungen des Datenverarbeitungsvorgangs. Hierin werden z.B. Regeln und Anweisungen für Mitarbeiter festgehalten.
Im Falle der Auftragsverarbeitung verarbeitet ein Dienstleister (Auftragsverarbeiter/Auftragnehmer) personenbezogene Daten weisungsabhängig im Auftrag der verantwortlichen Stelle (Verantwortlicher/Auftraggeber).
Klassische Konstellationen einer Auftragsverarbeitung sind externe Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Datenträgerentsorgung, Hosting-Leistungen, Versand eines Newsletters durch einen Dienstleister sowie die Nutzung von Cloud-Diensten. Art. 28 EU-DSGVO verlangt eine vertragliche Grundlage für das Auftragsverarbeitungsverhältnis.
Hinter Datenschutzanwalt24.de steht RA Okan Dogan aus Hamburg. Rechtsanwalt Okan Dogan ist externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und spezialisiert auf das IT-Recht, Datenschutzrecht und Internetrecht.
Nachdem Sie uns kontaktiert haben, prüfen wir Ihren Bedarf und setzen uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung und übersenden Ihnen auf Ihren Wunsch ein unverbindliches Angebot. Sobald der von uns übersandte Vertrag ausgefüllt und unterschrieben zurückgereicht wurde, kann Herr Rechtsanwalt Dogan mit seiner „Arbeit“ beginnen.
Die DSGVO ist weit gefächert und enthält manche von Laien ungeahnte Stolpersteine. Diese kann ich Ihnen aus dem Weg schaffen bzw. darauf hinwirken, dass diese rechtzeitig erkannt werden und angemessene Maßnahmen getroffen werden.
Wir werden an dieser Stelle nicht alle Ihre Fragen beantworten können. Falls Sie weitere Fragen an Ihren Datenschutz-Anwalt haben, melden Sie sich gerne bei uns!
Telefonisch erreichen Sie uns unter: 040 – 356 239 880
E-Mail: kontakt@datenschutzanwalt24.de